POLFLAM Timber F30 | F90

NEU! Die allgemeinen Bauartgenehmigungen für Brandschutzverglasungen in Holzrahmen POLFLAM Timber F30 | F90 liegen jetzt vor!

Die nachfolgenden beiden neu ausgestellten Bauartgenehmigungen (aBG) für POLFLAM Brandschutzverglasungen in Holzrahmen

Z-19.14-2650 – POLFLAM Timber F30
Z-19.14-2658 – POLFLAM Timber F90

liegen jetzt vor!

Mit den neuen allgemeinen Bauartgenehmigungen können Räume dezent oder stilvoll geteilt und Fluchtwege gesichert werden, ohne das gesamte Ambiente zu beeinträchtigen.

Die Anwendungen sind nicht nur auf den Innenbereich beschränkt. Durch die zunehmende Verdichtung von Gebäuden in städtischen Bereichen gilt es immer häufiger den Brandüberschlag zu beachten.

Lichtdurchflutete Räume und ein offener Charakter des Gebäudes erfordern keine Kompromisse hinsichtlich Sicherheit, wenn Brandschutzverglasungen große Bereiche öffnen können.

POLFLAM Timber F30 | F90 bieten kompromisslose Glasgrößen in Kombination mit schlanken Profilen.

Nachhaltigkeit und Beständigkeit haben für uns einen sehr hohen Stellenwert.

Mit den neuen allgemeinen Bauartgenehmigungen können Elemente aus nachwachsenden Rohstoffen von Unternehmen vor Ort hergestellt und montiert werden.

Wir beraten und schulen Sie gerne vor Ort.

Bitte kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner Herrn Markus Eckelt für weitere Informationen.

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